Menschen mit Behinderungen haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Darum geht es beim Persönlichen Budget.
Das Persönliche Budget bietet Leistungen zur Teilhabe am alltäglichen Leben an. Es richtet sich an Menschen mit Behinderungen und an solche, denen eine Behinderung droht. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen steht dabei im Vordergrund.
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, das Persönliche Budget als Geldleistung auszuzahlen, oder in Ausnahmefällen in Form von Gutscheinen. In der Regel erhalten Budgetnehmer/in am Monatsanfang ihr Budget für den ganzen Monat. Über die Verwendung der Geldleistungen kann der Budgetnehmer/in auf der Basis einer Zielvereinbarung die Leistungen frei einkaufen. Das Budget darf nur für die Inanspruchnahme von benötigten Leistungen verwendet werden.
Sie entscheiden selbst, welche Hilfestellungen für Sie am Besten sind.
Das am 01.01.2020 neu beschlossene Bundesteilhabegesetz richtet sich nach den Bestandteilen des SGB IX, Teil 2.
Besondere Bedeutung haben dabei die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags, einschließlich der Tagesstrukturierung. Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung sowie die Sicherstellung der ärztlichen Behandlung und verordneten Leistungen.
Das Persönliche Budget sowie das Bundesteilhabegesetz gilt für Menschen mit körperlicher oder seelischer Behinderung gleichermaßen und richtet sich nicht mehr nach dem Alter.
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