Kostenträger

Welcher Kostenträger ist für mich zuständig?

In Hessen gibt des zwei Kostenträger bei denen Sie das Persönliche Budget betragen können. 

Zum einen der Landeswohlfahrtsverband Hessen und zum anderen das zuständige Sozialamt (Eingliederungshilfe).

Durch das am 01.01.2020 neu geregelte Bundesteilhabegesetz steht nun auch den Menschen im Rentenalter der Anspruch auf Kostenübernahme des Persönlichen Budgets zu, nicht nur den jüngeren Menschen mit einer seelischen oder körperlichen Behinderung. 

Sprechen Sie uns diesbezüglich an, wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten. Selbstverständlich können wir die Antragsstellung auch für Sie übernehmen. 

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