In Hessen gibt des zwei Kostenträger bei denen Sie das Persönliche Budget betragen können.
Zum einen der
Landeswohlfahrtsverband Hessen
und zum anderen das
zuständige Sozialamt (Eingliederungshilfe).
Durch
das am 01.01.2020 neu geregelte Bundesteilhabegesetz steht nun auch den Menschen im Rentenalter der Anspruch auf Kostenübernahme des Persönlichen Budgets zu, nicht nur den jüngeren Menschen mit einer seelischen oder körperlichen Behinderung.